Eigenverbrauch von Solarstrom |
| Nov 25 2010 |
| ab 1.1.2011: Anteil < 30% | ab 1.1.2011: Anteil > 30% | |
| Eigenverbrauchsbonus | 12,36 ct/kWh | 16,74 ct/kWh |
Voraussetzungen:
- gilt für alle PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden
- Eigenverbrauch muss über einen eigenen Einspeisezähler nachgewiesen werden
- Anlagenbetreiber oder Dritter nutzt den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage
Umsatzsteuerliche Betrachtung:
Betreiber eines PV-Systems verkaufen Strom und werden somit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer eingestuft. Daran ändert auch der Eigenverbrauch nichts. Zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft ist allein die Tatsache entscheidend, dass regelmäßige Einnahmen erzielt werden. Daher spielt es auch keine Rolle, ob der erzeugte Solarstrom gesamt oder teilweise eigenverbraucht wird.
Nachträgliche Umstellung:
Bei nachträglicher Umstellung auf Eigenverbrauch wird die Eigenverbrauchsvergütung des Jahres der Inbetriebnahme gezahlt. Der Umstieg ist jederzeit möglich. Der bestehende Vertrag muss nicht gekündigt, sondern nur angepasst werden.
Generell ist bei nachträglicher Umstellung mit zusätzlichen Kosten zu rechnen
- Kosten für einen Zwei-Wege-Zähler, ca. 100 €
- Umstellungspauschale Stromanbieter, ca. 100€
Unsere Empfehlung: Neuanlagen mit Eigenverbrauch planen. Bei Anlagen aus den Jahren 2009 beraten wir Sie gerne in Fragen zur Wirtschaftlichkeit einer Umstellung auf Eigenverbrauch.
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