Eigenverbrauch von Solarstrom

Nov 25 2010
EnergieConcept News >>
 

In den letzten 10 Jahren sind die Stromkosten um rund 60% angestiegen. Als ein offizieller Grund für die jüngsten Preissteigerungen werden auch die Erhöhungen der EEG-Umlage genannt. Durch die Neuerungen des EEG wird der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom - gerade in Zukunft - immer interessanter. Es wird damit gerechnet, dass auch in den kommenden zehn Jahren die Strompreissteigerung genauso – wenn nicht höher – ausfällt.
Je höher jedoch der Anteil an selbst verbrauchtem Strom ist und je mehr der Strompreis steigt, umso mehr rechnet sich dieses Modell.

 
  ab 1.1.2011: Anteil < 30% ab 1.1.2011: Anteil > 30%
Eigenverbrauchsbonus 12,36 ct/kWh 16,74 ct/kWh
 

 

Beträgt der Eigenverbrauch mehr als 30% und liegt der Strompreis bei ca. 20 cent beträgt der Gesamtpreis für die Einspeisevergütung 36,74 cent. Also deutlich über der reinen Eispeisevergütung von 28,74 cent für Anlagen bis 30 KW. Tendenz steigend.
 
 
Mit der neuen Regelung soll ein Anreizsystem geschaffen werden, den eigenen Elektrizitätsverbrauch zeitlich an die eigene Produktion anzupassen, um so die öffentlichen Elektrizitätsnetze zu entlasten. Die Regelung stellt eine Option und keine Pflicht dar; sie kann jederzeit genutzt werden. Der Betreiber kann sich auch jederzeit wieder gegen den Eigenverbrauch entscheiden.

 

 

Voraussetzungen:

  • gilt für alle PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden
  • Eigenverbrauch muss über einen eigenen Einspeisezähler nachgewiesen werden
  • Anlagenbetreiber oder Dritter nutzt den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage

 

Umsatzsteuerliche Betrachtung:

Betreiber eines PV-Systems verkaufen Strom und werden somit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer eingestuft. Daran ändert auch der Eigenverbrauch nichts. Zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft ist allein die Tatsache entscheidend, dass regelmäßige Einnahmen erzielt werden. Daher spielt es auch keine Rolle, ob der erzeugte Solarstrom gesamt oder teilweise eigenverbraucht wird.  

 

 

Nachträgliche Umstellung:

Bei nachträglicher Umstellung auf Eigenverbrauch wird die Eigenverbrauchsvergütung des Jahres der Inbetriebnahme gezahlt. Der Umstieg ist jederzeit möglich. Der bestehende Vertrag muss nicht gekündigt, sondern nur angepasst werden.  

Generell ist bei nachträglicher Umstellung mit zusätzlichen Kosten zu rechnen

  • Kosten für einen Zwei-Wege-Zähler, ca. 100 €
  • Umstellungspauschale Stromanbieter, ca. 100€

Unsere Empfehlung: Neuanlagen mit Eigenverbrauch planen. Bei Anlagen aus den Jahren 2009 beraten wir Sie gerne in Fragen zur Wirtschaftlichkeit einer Umstellung auf Eigenverbrauch.

 

 

 




Zurück
Bahnhofsallee 21b • 26135 Oldenburg
Telefon 0441-205058-0 • Telefax 0441-205058-28
info@energieconcept.eu • www.energieconcept.eu